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Info

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen

§1 Zahlung der Reise

Die Zahlung muss mindestens 7 Tage vor Abreise getätigt werden. Eine Mitreise, kann nur noch genehmigt werden, wenn am Abreisetag die Zahlungsbestätigung bei uns beim Chauffeur vorgewiesen wird.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit die Reise direkt Online zu buchen und via Paypal und Kreditkarte zu begleichen.

§2 Rücktrittsbedingungen:

Bei einer Annullierung einer getätigten Buchung erheben wir einen Pauschalbetrag von 30.- Franken. Der Betrag gilt für eine komplette Buchung. Eine Reiseannullationversicherung wird von uns nicht angeboten. Bitte Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob Sie bereits versichert sind. Alternativ gibt es einmalige Reiseannullationsversicherungs Packages z.B bei Post.ch

Reiserücktritt bei Tagesfahrten:

20 - 15 Tage vor Abreise 20% des Pauschalpreises
14 - 8 Tage vor Abreise 40% des Pauschalpreises
7 - 0 Tage vor Abreise 80% des Pauschalpreises

Reiserücktritt bei längeren Fahrten: (Reisen)

30 - 22 Tage vor Abreise 10% des Pauschalpreises
21 - 15 Tage vor Abreise 20% des Pauschalpreises
14 - 8 Tage vor Abreise 40% des Pauschalpreises
7 - 0 Tage vor Abreise 80% des Pauschalpreises

§3 Haftung von RF Reisen

Wir haften für eine Reibungslose Durchführung Ihrer Reise. Wir haften jedoch nicht für Minderleistungen, die auf Fehler von Leistungsträgern, Streiks, Verschulden des Reiseteilnehmers bzw. höherer Gewalt zurückzuführen sind. Die Haftung beschränkt sich auf den unmittelbaren Schaden, also beim direkten Eintreffen eines Problems. Maximal jedoch in Höhe des Pauschalpreises, welcher der Reiseteilnehmer gebucht hat.

§4 Versicherung

Sie sind bei uns als Fahrgast im Fahrzeug versichert. Sollte es zu einem Unfall oder Sturz kommen, so sind Sie bei uns versichert. Sollte etwas ausserhalb des Fahrzeuges passieren, so sind Sie nicht über unsere Versicherung versichert und müssen ggf. eine Auslandsversicherung bei Ihrer Versicherung oder Krankenkasse abschliessen.
Ihr Gepäck ist, solange es sich im Fahrzeug befindet versichert. Ausserhalb muss die Police des Reiseteilnehmers ggf. angepasst werden.
Eine Extrarückreise ist in unserer Versicherung nicht vorgesehen. Eine Rückreise durch den Reiseteilnehmer muss separat beglichen werden.

§5 Programmänderung

Wir behalten uns vor Programme oder einzelne erwähnte Produkte, sowie Leistungen Online sowie auch im Prospekt oder Flyer zu ändern. Sollten draus Mehrkosten entstehen, infolge unvorhersehbarkeit entstehen, gehen diese zul Lasten der Reiseteilnehmer.

§6 Rückerstattungsforderungen

Sollte ein Reiseteilnehmer beanstandungen haben, so ist dies sofort dem Chauffeur zu melden. Die Chauffeure sind jedoch nicht berechtigt, dem Reiseteilnehmer eine Rückerstattungszahlung oder sonstiges zu versprechen. Alleinig das Unternehmen kann Ansprüche Annerkennen oder nicht. Rückerstattungsanträge müssen spätestens 2 Wochen nach Rückkehr schriftlich und Eingeschrieben an uns gesandt werden (RFTaxi.ch GmbH, Hirschengraben 19, 6003 Luzern), ansonsten erlischt der Schadensersatzanspruch.

§7 Preisanpassung

Sollten im Verlaufe eines Jahres Preise ändern, welche nicht wir verantwortlich gemacht werden können (z.B höhere Strassengbühren, Treibstoffzuschläge etc.) so behalten wir uns das Recht vor, die Preise kurzfristig anzupassen.

§8 Durchführung

Die Reisen vorallem Tagesausflüge auch draussen, werden bei jeder Witterung durchgeführt. Mindestteilnehmeranzahl 8 Personen. Wir behalten uns das Recht vor, eine Reise zu annullieren, wenn die Reise aufgrund von kriegerischen Ereignisse, höhere Gewalt etc. nicht durchgeführt werden kann. Eine Reise welche die Mindestteilnehmerzahl nicht erfüllt wird nach Rücksprache von den Reisenden ev. trotzdem durchgeführt, insofern alle Teilnehmer einverstanden sind in einem kleineren Bus zu reisen (7 Plätzer Minivan) Sollten die Reisenden sich nicht einigen können, wird der bereits bezahlte Betrag vollumfänglich rückerstattet. Auf Wunsch kann auch ein Gutschein ausgestellt werden. Dieser kann als Taxifahrten oder Reisen benutzt werden.
Eine weiterer Schadensersatz besteht nicht.

§9 Zoll

Die Reiseteilnehmer sind für die Mitführung der Reisedokumente bzw. Pass, ID, Ausländerausweis etc. sowie das Einhalten der Einfuhren sowie anderen Zollvorschriften selbst verantwortlich. Eine Rückkehr wegen fehlenden Unterlagen muss der Reiseteilnehmer selbst organisiert werden.

§10 Sitzplatzeinteilung

Die Sitzplätze werden automatisch nach Buchungseingang zugeordnet. Sollten Sie spezielle Wünsche haben, z.B bei Unwohlsein in hinteren Abteilen bitten wir Sie dies bei der Bestellung zu vermerken. Eine Änderung am Reisetag ist nicht mehr möglich. Die zugeteilten Sitzplätze haben die ganze Reisedauer ihre Gültigkeit, dies heisst, bei der Rückfahrt ist die Vergabe genau gleich wie bei der Abfahrt.

§11 Trinkgelder

Trinkgelder dürfen gerne dem Chauffeur gegeben werden. Wir werden die Trinkgelder nicht einkassieren. Das Trinkgeld gehört Vollumfänglich dem jeweiligen Chauffeur. Das Trinkgeld ist in unseren Leistungen nicht eingerechnet.

§12 Zustiege auf der Route

Wir fahren gerne Zustiegsorte an verschieden Punkten an. Die jeweilige Zustiegsmöglichkeit entnehmen Sie bitte bei der Bestellung. Seien Sie pünktlich, unsere Chauffeure sowie auch die mitreisenden danken es Ihnen.
Eine nicht Erscheinung am jeweiligen Abholort hat zur Folge, dass der Fahrpreis zu 100% entrichtet werden muss, bzw. keine Rückerstattungsforderung besteht. Unsere Haltezeit an den jeweiligen Punkten beträgt 5 Minuten.

§13 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstandort ist Luzern. Das Schweizer Recht ist anwendbar

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