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Taxifahrer sind angestellt nicht Selbstständig (Taxizentralen)

Wie in einem Bundesgerichtsurteil nun bestätigt, sind Taxifahrer, welche an einer Taxizentrale angeschlossen sind, nicht selbstständig.
Die Taxizentrale muss nun die Taxifahrer anstellen und Jährlich mehrere Tausend Franken Sozialversicherungsbeiträge abliefern.

Der Taxifahrer:
Ein Taxifahrer welcher angestellt ist, erhält ein Monatssalär. In der Regel, gehört ihm das Trinkgeld und er verdient noch ab einem bestimmten Umsatz noch einige Franken mehr.
Ein Taxifahrer welcher bei einer Zentrale angeschlossen ist, erhält kein monatlicher Salär, dies bedeutet, das volle Ertragsrisiko lastet auf ihm. Dennoch muss er zusätzlich der Taxizentrale einen Beitrag abgeben und verliert dadurch noch mehr seines Umsatzes. Dazu kommen natürlich auch noch Steuern, Verkehrsabgaben, Versicherung, sowie Sozialversicherungsbeiträge. Die meistens können es sich daher nicht mehr leisten korrekt versichert zu sein. Das heisst, das BVG in der Regel fehlt komplett.

Nun zum Urteil:

Pro:
- Die Chauffeure erhalten einen gleichbleibenden Monatslohn
- Die Chauffeure haben anrecht auf min. vier Wochen bezahlte Ferien
- Die Chauffeure sind "gut" Sozialrechtlich versichert auch bei Unfall oder Krankheit
- UBER muss die Chauffeure auch anstellen müssen (Zukunft) daher wird eine Gleichbehandlung geschaffen

Kontra:
- Die Taxipreise könnten steigen, da die Zentrale auch ihren Teil der Sozialversicherung abgeben muss (hälfte AN / AG)
- Auch UBER wird wahrscheinlich die Preise anheben müssen


Sehen Sie das Gerichtsurteil

UBER Pop Service wird eingestellt

Der umstrittene Fahrdienstservice von UBER wird per 01.01.2018 eingestellt.
Dabei ging es um das Angebot UBER Pop.
Uber Pop, war eine der billigsten Fahrdienstvermittlung überhaupt in der Schweiz.

In Zürich konnte man bereits strecken für wenige Franken fahren, welche mit einem regulären Taxi 30.- oder Uber normalem Service 20.- Franken gekostet hätte.

Dafür war der Fahrdienst auf Personen angewiesen, welche günstig fahren.
Da kamen Privatleute zur Hilfe, aus diesem Grund war der Dienst auch unumstritten.

Private Taxifahrer?, welche keine Taxiprüfung haben müssen? Keine korrekte Versicherung für das Fahrzeug? Keine Stadtkundeprüfung?
Diese Frage stellte sich oft ein Offizieller Taxifahrer, denn genau dies sind grosse Abweichungen zu den Bundesgesetzen.

Ein Taxifahrer braucht eine Taxiprüfung Code 121 auf dem Führerausweis. Achtung hier gillt zu beachten diese Prüfung sagt nicht über die Ortskenntnisse des Fahrers aus. Diese Prüfung gibt dem Fahrer lediglich das Recht in der ganzen Schweiz als Taxichauffeur tätig zu werden.

Die Versicherung für Taxifahrzeuge sind in der Regel 1.5 bis 2 mal höher, als wenn ein Fahrzeug privat versichert wird. Warum?
Das Fahrzeug eines Taxis wird nicht so hoch versichert, weil es mehr Unfälle baut, sondern, weil Sie als Kunde Gesetzesmässig hoch versichert sein müssen. Heilkosten, Todesfallkapital etc. Werden einiges höher abgesichert, als im privaten Fahrzeug.

Städtekundeprüfung ist ebenfalls ein Zusatz, welches die Chauffeure zu erledigen haben. Es ist jedoch kein zwang. In der Regel, dort wo Stadtkundeprüfungen gefordert werden, dürfen dann nur diejenigen Taxis auf den Öffentlichen Plätzen stehen, welche auch die Zusatzprüfung absolviert haben.
Diese Chauffeure kennen sich "besser" aus als die anderen.
Ein nicht lizenziertes Taxi (ohne Stadtkundeprüfung) darf dann nur noch auf Bestellung jemand in der Stadt abholen.

Eine Stadtkundeprüfung ist auch nur für die jeweileige Stadt annerkannt, dies bedeutet auch, dass sich diese Fahrer unter anderem in anderen Ortschaften (Agglo's) nicht gut auskennen. Z.b. Luzern. Stadtkundeprüfung Luzern, wird lediglich die Städtischen Adressen geprüft, was umliegend ist, ist egal. Bereits Kriens, Horw, Meggen, Ebikon, Adligenswil, Emmen gehört nicht mehr zum Aufgabengebiet der Stadt Luzern.

Luzerner Taxifahrer gehen vor Gericht 15.04.2017

Luzerner Taxifahrer, welche bei der öffentlicher Ausschreibung keine Bewilligung mehr erhalten haben, ziehen mit der Stadt Luzern vor Gericht. Bis 15.04.2014 sind bereits 25 Klagen beim zuständigen Gericht eingegangen.

Sehen Sie nachfolgend das Video von den betroffenen Taxifahrer aus Luzern und die Stellungnahme der Stadt Luzern

Neues Taxireglement in Luzern ab 2018

Luzern, als erste Stadt in der Schweiz, hat erstmals die Taxistandplätze öffentlich ausgeschrieben. 40 unabhängige Fahrer und 10 Taxifirmen erhielten die Bewilligung, auf den rund 50 Taxistandplätzen in der Stadt Luzern, auf Kunden warten zu dürfen. Gemäss Angaben der Stadt Luzern, gingen ca. 220 Bewerbungen für diese Taxistandplätze ein. Die Stadt Luzern konnte jedoch nur 100 Bewilligungen vergeben.


Uber trickst Behörden mit geheimer Software aus
Mit einer geheimen Software kann Uber Polizeikontrollen umfahren, sowie Beamte als Kunden ausschliessen. Dies soll Uber vor unliebsamer Konkurrenz und/oder Polizeikontrollen bewahren. Gemäss "New York Times" sammelt Uber Daten über Beamte um sie als Mitarbeiter der Stadt zu markieren.

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